Friday 24 June 2016

Brexit und die Auswirkungen in Roßorf


Nach dem Vertrag von Maastricht fügte das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes Art. 28 Abs. 1 sodann folgenden Satz 3 bei: „Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar.“
Da das Vereinigte Königreich zur Zeit ein Staat der Europäischen Union ist, mussen dessen Staatsangehörigen bei der Kommunalwahl genau diese Wahlberechtigung und Wählbarkeit genießen.  Und es funktioniert – zuletzt in März 2016 bei der Kommunalwahl in Roßdorf haben zusammen mit vielen anderen EG Bürger auch einige Briten das aktive Wahlrecht ausgeübt. Weiterhin haben sich zwei Briten als Kandidaten aufstellen lassen und sind gewählt worden.
Und jetzt am 23. Juni 2016 haben die Briten ganz knapp für einen Austritt der EG entschieden. Merkwürdig dabei ist, dass die Briten die im Ausland mehr als 15 Jahre gewohnt haben waren dabei nicht Wahlberechtigt.
Die konsequenzen sind klar. Sobald das Vereinigte Königreich endgültig die EG verläßt sind Briten die keine zusätzliche EG Staatsangehörigkeit besitzen nicht mehr EG Bürger, und daher nicht mehr wahlberechtigt und nicht wählbar.  Unsere Britische Gemeindevertreterins freies Mandat verbleibt – sie wird dennoch nachträglich für die Kommunalwahl nicht wählbar werden.  Lass uns sehen, was die Behörden dazu zu sagen haben.

No comments:

Post a Comment